Brandschutztüren haben die Aufgabe, Türöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern.

Das primäre Ziel von Brandschutztüren ist der Schutz menschlichen Lebens. Der Sach- und Objektschutz definiert sich unter dieser Betrachtungsweise als zweitrangig. Optimaler Objektschutz bedeutet frühzeitiges Erkennen von Bränden und in Folge das Feuer mit geringsten Folgeschäden unter Kontrolle zu bringen und zu löschen.

Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in der Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt (In Deutschland und Österreich hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung). Im Allgemeinen werden Brandschutztüren zwischen Fluren und Treppenräumen und in Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von langen Fluren werden üblicherweise Rauchschutztüren eingesetzt.